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Mehrere Möglichkeiten zur Förderung Ihrer neuen Heizung verfügbar

Hausbesitzer, die eine neue Heizungsanlage einbauen oder ihre aktuelle Heizung modernisieren möchten, können bei der Anschaffung auf verschiedene Fördermaßnahmen zurückgreifen. Um Sie bei der Kaufentscheidung zu unterstützen, haben wir hier die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Heizungs-Förderprogrammen in Deutschland zusammengefasst.

Ausführliche Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und den damit verbundenen Rechten und Pflichten für Immobilienbesitzer zum Heizen mit erneuerbaren Energien lesen Sie bei uns.




Das Wichtigste zu Heizungs-Förderung in Kürze

  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse von bis zu 70 % der Investitionskosten.
  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet ebenfalls im Rahmen des BEG Förderkredite und unter bestimmten Voraussetzungen auch Investitionszuschüsse zur Anschaffung einer energieeffizienten Heizungsanlage.
  • Förderanträge müssen vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
  • Für Heizungsmodernisierungen in selbst genutzten Wohngebäuden, die älter als zehn Jahre sind, werden Steuerermäßigungen angeboten.
  • Zur finanziellen Unterstützung einer neuen, energieeffizienten Heizung können darüber hinaus verschiedene regionale Förderprogramme in Anspruch genommen werden.
  • Unsere Heizungs-Fachpartner beraten Sie zur Heizungsförderung. Fordern Sie hier eine kostenlose Förderberatung an.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit dem Ziel, Investitionen in energieeffizientes Bauen und Sanieren von Gebäuden für Eigentümer attraktiver zu gestalten, wurde 2021 im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude und erneuerbare Energien neu geordnet und vereinfacht. Während es zuvor zahlreiche verschiedene Förderprogramme der Bundesregierung gab, für die Interessierte mehrere Anträge an unterschiedlichen Stellen einreichen mussten, werden nun alle Fördermaßnahmen unter einem Dach gebündelt: der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG.

Das Förderprogramm beinhaltet drei Teilprogramme, die die bisherigen Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ersetzen.


BEG-Einzelmaßnahmen

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) müssen die Fördermittel für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäude vor Beginn der Arbeiten beantragt werden (BEG EM). Dazu zählen neben Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik vor allem Maßnahmen zur Modernisierung oder Optimierung von Heizungsanlagen. Die Förderhöhe wird prozentual anhand der tatsächlich anfallenden Kosten für den Austausch oder die Optimierung einer Heizungsanlage berechnet.

Gasbrennwertheizungen, die „renewable ready“, also darauf ausgelegt sind, mit einem erneuerbaren Energieträger kombiniert zu werden, können mit einem Zuschuss von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten gefördert werden.

Gas-Hybridheizungen, Solarthermieanlagen und Wärmeübergabestationen eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 % können mit Fördersätzen von bis zu 30 % bedacht werden.

Förderprogramme für Ein- und Zweifamilienhäuser

Seit 2024 gibt es eine Grundförderung von 30 % der Investitionskosten für den Austausch alter fossiler Heizungen durch moderne, auf erneuerbaren Energien basierende Systeme im Bau von Gebäuden. Dazu zählen unter anderem Wärmepumpen, solarthermische Anlagen und Biomasseheizungen. Diese Förderung steht privaten Hausbesitzern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen sowie Kommunen zur Verfügung und erleichtert die Umstellung gemäß den Vorgaben des neuen Heizungsgesetzes.

Zusätzlich erhalten Eigentümer, die eine Wärmepumpe installieren, einen Effizienzbonus von 5 %. Für zusätzliche Biomasseheizungen gibt es einen Zuschuss von 2.500 Euro, wenn die neue Anlage den Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ enthält.

Ein spezieller Einkommensbonus in Höhe von 30 % der Investitionskosten wird an Eigentümer vergeben, die ihre Immobilie selbst nutzen und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro haben. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird aus den Einkünften der Eigentümer und ihrer Ehe- oder Lebenspartner für die zwei Jahre vor der Antragstellung berechnet. Für Anträge im Jahr 2024 sind daher die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2021 und 2022 ausschlaggebend.

Es wird ein Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % der Investitionskosten bereitgestellt, um eine rasche Umstellung entsprechend den Vorgaben des Heizungsgesetzes zu unterstützen. Dieser sogenannte „Speed-Bonus“ gilt für den Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie für Biomasse- und Gasheizsysteme, die bereits mehr als 20 Jahre alt sind. Ab dem Jahr 2029 wird dieser Bonus schrittweise alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte gesenkt. Ab dem 1. Januar 2037 entfällt er vollständig.

Seit dem 01. September 2024 ist der Antrag vor dem Beginn der Arbeiten vor Ort zu stellen.

Es gibt außerdem die Möglichkeit für die im BEG EM geförderten Einzelmaßnahmen im Bestand statt eines Zuschusses einen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro mit Tilgungszuschuss zu beantragen. Die KfW-Bank bietet dafür den Wohngebäudekredit (261, 262), wobei die Höhe des Tilgungszuschusses der Höhe des entsprechenden BAFA-Zuschusses entspricht.

Weiterführende Informationen zur Bundesförderung von Einzelmaßnahmen für effiziente Gebäude (BEG EM) finden Sie hier.


Wohn- und Nichtwohngebäude

Die KfW-Bank stellt zinsgünstige Kredite für den Heizungstausch zur Verfügung.

Planen Sie den Neubau oder die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus, können Sie die Förderungszuschüsse und Kredite beantragen. Für Wohngebäude kommen die Kredite 261 und 262 in Frage.

Handelt es sich bei dem zu fördernden Objekt um ein Nichtwohngebäude, können die Förderprodukte des Programms BEG NWG beantragt werden. Auch hier ist eine Förderung in Form des Förderkredits (263) möglich.

Für den Nachweis einer Effizienzhaus-NH-Klasse ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) nachzuweisen.


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Sonstige Fördermöglichkeiten

Darüber hinaus können bis 2029 auf Grundlage von § 35c des Einkommensteuergesetzes (EstG) Steuerermäßigungen geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass es sich bei dem Gebäude, in dem die energetischen Maßnahmen durchgeführt werden, um ein zu eigenen Zwecken genutztes Wohngebäude handelt, das älter als zehn Jahre ist. Insgesamt kann die Steuerermäßigung bis zu 20 % über drei Jahre und maximal 40.000 Euro betragen. Im Jahr des Abschlusses und dem darauffolgenden Jahr können je 7 % bzw. maximal 14.000 Euro von der Aufwendung abgezogen werden, im zweiten darauffolgenden Jahr noch einmal 6 % bzw. maximal 12.000 Euro.

Wurden die Kosten für die neue Heizung bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht oder wurden andere öffentliche Fördermittel wie Zuschüsse oder Förderkredite in Anspruch genommen, können die oben genannten Steuerermäßigungen nicht gewährt werden.

Außerdem können verschiedene regionale Förderprogramme für den Einbau einer Heizungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien in Anspruch genommen werden. So bieten beispielsweise die Länder Niedersachsen, Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hamburg u. v. a. Förderungen an. Eine Übersicht der aktuellen Förderprogramme bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Ein Heizungsfachpartner kann Sie diesbezüglich kompetent beraten.


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Durch diese Vorgehensweise versuchen wir, unqualifizierte Betriebe zu erkennen, um diese nicht zu berücksichtigen. Zusätzlich ermöglichen wir ein passendes Matching zwischen Angebot und Nachfrage. Heizungsfirmen können uns mitteilen, in welchen Regionen sie welche Arten von Anfragen bearbeiten können. Diese Informationen berücksichtigen wir, um für das jeweilige Anliegen basierend auf den Angaben der Interessenten aus unserem qualifizierten Partnernetzwerk nur die Anbieter zu selektieren, die besonders gut geeignet sind.

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Noch zu beachten beim Heizungs-Angebotsvergleich

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